Ich bin das Volk!

Das Volk... WER ist denn "das Volk"?

Sind es die Wähler? Sind es die Einwohner? Sind es die zu Zuwanderer?

Weit gefehlt... Es sind die Po(Arsch)litiker!  Ja wer denn sonst? 

Nur Sie können z. B. die Verträge von Maastricht, die sogenannte "Europäische Verfassung" nachmittags um ca. 15 Uhr in der endgültigen Verfassung vorgelegt bekommen, dann fast tausend Seiten durchlesen, auch noch begreifen und dann entscheiden ob das auch noch gut ist. Niemand käme auf die Idee, dass es sich bei Parlamentariern um Nigger handelt - Abnigger - die um ihres günstigen Listenplatzes willen alles tun würden, weil das Parteipräsidium sie mit dem Verlust ihres Pöstchens erpresst. Da werden auch mal Umschläge mit 100.000 DM; Schwarzgeld weiterverschoben, oder wissentlich gefälschte Bilanzen unterschrieben. Wenns der Partei dient... Scheiß auf den Steuerzahler oder Wähler! Ein Ministerposten als Anerkennung für "besondere Verdienste" ist dann immer drin!

http://www.zentrum-der-gesundheit.de/news-1005-europaeische-verfassungklage.html

http://www.ag-friedensforschung.de/themen/Europa/verf-schachtschneider.html

http://www.pi-news.net/2007/01/eu-verfassung-ist-ein-ermaechtigungsgesetz/

Europäische Verfassung als Ermächtigungsgesetz

Dieser Text wurde veröffentlicht am 26.01.2007 um 09:35 Uhr

Hochinteressantes Interview mit dem Prof. Karl Albrecht Schachtschneider, der beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsklage des Abgeordneten Dr. Peter Gauweiler gegen den EU-Verfassungsvertrag eingelegt hat.
Zu finden in der Zeitschrift Neuen Solidarität Nr. 22/2005

Hier einige Auszüge:

In dem Interview wird deutlich, dass die meisten Parlamentarier des Deutschen Bundestags, die der EU-Verfassung zustimmten, wohl nicht im Ansatz wussten, was für einer Monster-Verfassung sie da zustimmten.
Die Verfassung ist auf Weiterentwicklung angelegt. Er enthält Möglichkeiten, die Angst machen sollten: etwa die der Wiedereinführung der Todesstrafe, nicht in jeder Situation, aber im Kriegsfall und bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr! Ins Recht gesetzt wird auch die Tötung, wenn sie nötig ist, um Auflauf und Aufruhr niederzuschlagen. Das heißt, laut EU-Grundrechtecharta hätte man in einer Situation wie in Leipzig 1989 schießen dürfen!

Frage: Das ist ja unglaublich! Können Sie das näher erläutern?

Schachtschneider: Wir werden später darauf zurückkommen, wenn es um die Grundrechte geht. Aber wenn ein Bundestagsabgeordneter Ja zu dem Vertrag sagt, dann weiß er nicht, was er tut! Er kennt den Vertrag nicht.

Hinzu kommt: Die Bestimmung IV-445 ermöglicht die vereinfachte Änderung dieses Vertrages und damit der zukünftigen Verfassung für 500 Millionen Menschen. Das betrifft die gesamte Wirtschaftsverfassung mit Binnenmarkt, Währungsunion, Wettbewerbsrecht, bis hin zum Verbraucherschutz und Sozialpolitik, aber auch die Sicherheitsverfassung in der Innenpolitik, den "Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts". Diese gesamten Regelungen in Titel III Teil III des Vertrags können durch Beschluss der Staats- und Regierungschefs, also durch Europäischen Beschluss, geändert werden. Das Europäische Parlament wird dazu nur angehört, die nationalen Parlamente werden überhaupt nicht einbezogen.

Das heißt, dieses Papier wird keinen langen Bestand haben, es ist ein Ermächtigungsgesetz. Das ist raffiniert geregelt, ich habe das nur mit Mühe entdeckt. Der normale Politiker kann einen solchen Vertragstext gar nicht lesen. Da steht z.B., ein solcher, den Inhalt der Verfassung ändernder Europäischer Beschluss "tritt erst nach Zustimmung der Mitgliedstaaten im Einklang mir ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft". Das klingt wunderbar, aber in Deutschland genügt die Zustimmung der Bundesregierung. Bundestag und Bundesrat sind überhaupt nur zustimmungsberechtigt, wenn völkerrechtliche Verträge geschlossen werden.

Die EU-Verfassung ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Er bedarf der Zustimmung beider Häuser, mit Zwei-Drittel-Mehrheit, ermächtigt aber zur Änderung durch einen Europäischen Beschluß, und dieser Änderungsbeschluss ist nun einmal kein völkerrechtlicher Vertrag! Und wenn es kein Vertrag ist, dann genügt, wie bei der ganzen NATO-Rechtsprechung, im Prinzip die Zustimmung des Außenministers. Die Auswärtige Gewalt ist grundsätzlich Sache der Bundesregierung.

Das geht an der demokratischen Willensbildung vorbei. Es erfordert keine Volksabstimmung, auch nicht in Frankreich, Großbritannien und sonstwo. Es erfordert bei uns auch keine parlamentarische Beteiligung. Das machen die Staats- und Regierungschefs mit den Präsidenten des Rates und der Kommission unter sich aus. Sie können wesentliche Teile des Verfassungsvertrages insgesamt oder zum Teil ändern.
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